Haushaltsentwurf 2011/2012: Kürzungen bei freien Schulen
Mit der Einbringung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2011/2012 hat die Staatsregierung eine eindeutige Weichenstellung vollzogen: keine Schulden für nachfolgende Generationen und eine klare Prioritätensetzung im Bereich Bildung.
In diesem Zusammenhang Mit dem Auslaufen des Bezirkstarifvertrages im Juli 2010 und der damit verbundenen Vollbeschäftigungsmaßnahmen der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer, hat Billigung der daraus entstehenden Mehrkosten für den Freistaat in den kommenden Jahren, hat sich Sachsen dazu bekannt, dass der Beruf des Lehrers einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft einnimmt und dieser in den Folgejahren immer mehr zunehmen wird.
Die Sächsischen Erfolge bei PISA und das jüngste, positive Abschneiden beim Bildungsmonitor zeigen, wie sich ein solides, gewachsenes Schulsystem bewährt hat.
Zu diesem Schulsystem zählen aber nicht nur die staatlichen Schulen. Mit dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 4. Februar 1992 wurde nicht nur eine zentrale Forderung der friedlichen Revolutionäre von 1989 umgesetzt, zudem schuf man ein Pendant zur öffentlichen Schule und stellte somit auch einen gewissen Wettbewerb zwischen den Institutionen sicher.
Auch aufgrund dieses Wettbewerbs zwischen staatlichen Bildungseinrichtungen und den so genannten Ersatz-und Ergänzungsschulen hat sich das Bundesland Sachsen in den Rankings stets Spitzenplätze sichern können. Denn im Kampf um das bessere Konzept von Schule kam und kommt es an staatlichen Schulen zu erheblichen Qualitätsverbesserungen. Diese positive Entwicklung sollte beibehalten werden. Die Grundintention einer individuelleren Förderung jedes einzelnen Schülers und seiner Fähigkeiten trägt mittlerweile einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Dies ist vor allem ein Verdienst der Freien Träger, in Persona von engagierten Gründungsvätern-und müttern, die das finanzielle und konzeptionelle Risiko auf sich genommen haben, um die Institution Schule für ALLE Kinder ein Stück weit vielfältiger zu gestalten und somit auf die unterschiedlichen Charaktere einzugehen.
Vor diesem Hintergrund ist es bei der vorgeschlagenen Änderung bei der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft sehr wichtig, mit Augenmaß zu agieren, um nicht die hart erarbeitete Qualität des Sächsischen Bildungssystems zu gefährden. Dies gehört ebenso zur Nachhaltigkeit eines solchen Haushaltes.
Daher sollten all jene freien Schulen, die nachweislich seit Jahren erfolgreich tätig sind und die die Schullandschaft bereichert haben, in ihrer Existenz nicht bedroht werden.
Gerade bei dem Punkt Schulgelderstattung für sozial schlechter gestellte Familien sehe ich nicht nur eine große soziale Problematik, sondern auch die schon so häufig vorgebrachten rechtlichen Vorbehalte am größten. Aus Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland leitet sich das Sonderungsverbot ab. ( )eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Zur Ehrlichkeit der aktuellen Debatte gehört aber auch das Argument der Staatsregierung, dass die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft exorbitant zugenommen hat leider nicht primär aus den ursprünglichen Gründen, um die Schullandschaft zu erweitern, sondern vorrangig zur Erhaltung des Schulstandortes. Dort, wo aus Gründen mangelnder Schüler und Schulanmeldungen Schulen geschlossen worden, eröffnen regelmäßig freie Schulen. Dies zerstört die Schulnetzplanung und langfristig ebenso auch die Qualitätssicherung des Bildungssystems.
Die Freien Schulen sind ein wichtiger Baustein in der Schullandschaft des Freistaates Sachsen. Sie haben ihren Anteil dazu beigetragen, dass sich das sächsische Bildungssystem zu einem der erfolgreichsten deutschlandweit entwickelt hat. Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Trägern Freier Schulen, den Eltern aber insbesondere den Schülern bewusst.
So haben sich beispielsweise die Ausgaben für die Freien Schulen seit dem Jahr 2000 von 103 Millionen Euro auf mittlerweile knapp 200 Millionen Euro im Jahr 2010 fast verdoppelt. Der derzeit vorgeschlagene Haushaltsansatz für 2011/2012, sieht im Vergleich zum Jahr 2010 an sich keine Kürzung der Haushaltssumme vor. Allerdings ist weiterhin mit einer steigenden Anzahl neu zu genehmigender Freier Schulen zu rechnen. Schon heute ist der Freistaat Sachsen in ganz Deutschland das Bundesland mit den prozentual meisten Schülern an Schulen in freier Trägerschaft. Dieser Herausforderung, vor allem im Hinblick auf die Entwicklung des staatlichen Schulsystems, müssen wir uns auch weiterhin stellen.